Bildung- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz: BuT) ist Teil des Starke-Familien-Gesetzes, das zum Ziel hat, Familien mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen.

Zum 1. August 2019 wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht und die Beantragung soll erleichtert worden sein. Das Schulstarterpaket ist auf 150 Euro pro Schuljahr angestiegen und wird in den Folgejahren individuell angepasst. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen unter anderem die Übernahme der Kosten von Schul- und Kitaausflügen und Klassenfahrten, Zuschüsse bei Freizeitaktivitäten wie Musikunterricht, Sportkursen oder musikalischer Früherziehung. Auch Lernförderung und Hausaufgabenbetreuung ist im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets möglich.

Es gibt auch Entlastungen unabhängig vom Bildungs- und Teilhabepaket: Das Mittagessen in der Schule und die Schülerbeförderung ist ab sofort für alle kostenlos. Für die Schülerbeförderung muss eine kostenlose Fahrcard bei der BVG unter www.BVG.de beantragt werden.

Die Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können kompliziert und sehr aufwändig sein. Ausführliche Informationen zu den Leistungen und zur Beantragung erhalten Sie hier.

Sie erhalten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von der Stelle, die auch Ihre Sozialleistungen gewährt. Es bleibt also die Stelle zuständig, bei der Sie bisher schon Leistungen beantragt haben. Dies ist im Einzelfall: